Nieder-Liebersbach  Ab dem 11. Juni gilt für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Sport folgendes:
......auch die für den Sport geltenden Regelungen an die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des Landes Hessen werden angeglichen. Demnach darf Kontaktsport unter Beachtung der Hygieneregeln mit bis zu zehn Personen durchgeführt werden.
Auch das bestehende Verbot des Wettkampfbetriebes im Amateurbereich wird für viele Sportarten aufgehoben. Die den Sportarten zugehörigen Sportfachverbände entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit über die Wiederaufnahme des Wettkampfsports, sofern dieser unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen möglich ist.
Somit kann Training und Wettbewerb unter Einhaltung von Hygieneregeln in Sportarten mit eingeschränkter Teilnehmerzahl beispielsweise im Tennis, Basketball, Tischtennis, Reiten und vielen weiteren Sportarten wiederaufgenommen werden.
Auch die Umkleidekabinen und Duschen sowie Saunen dürfen wieder genutzt werden. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Schwimmbädern (Fünf-Quadratmeter-Regelung)....

(Auszug aus der Mitteilung der Hessischen Landesregierung)  Hier nachzulesen    

Infos auch vom Landessportbund Hessen e.V.